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Arbeitsrecht und Belegschaft

Mindestlöhne und Mitarbeiterleistungen

Wenn es um die Entlohnung von Mitarbeitern in Rumänien geht, spielen mehrere Schlüsselkriterien eine Rolle. Hier ist eine kurze Übersicht:

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Derzeit beträgt der Mindestlohn in Rumänien
3.000 Lei = 605 Euro

Mindestlohn

  • Die Mindestlohnstufen werden durch Tarifverträge festgelegt.
  • Die individuelle Bezahlung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.
  • Für öffentliche Verwaltungen und staatlich finanzierte Institutionen wird das Gehaltssystem gesetzlich festgelegt, wobei die Gewerkschaften mit einbezogen werden.
  • Die Regierung setzt den Bruttominimgrundlohn pro Land fest, der in der Zahlung garantiert ist. Dies geschieht nach Konsultationen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Gehaltsanpassungen und -bestandteile

  • Der Mindestbruttogehalt wird regelmäßig angepasst.
  • Die Bezahlung umfasst das Grundgehalt, Zulagen, Erhöhungen und andere Zusätze.

Gehaltszahlung

  • Die Gehälter werden mindestens einmal im Monat entweder in bar oder per Banküberweisung bezahlt.
  • Zahlung in Naturalien ist möglich, wenn dies im Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt ist.
  • Unbegründete Verzögerungen oder Nichtzahlung des Gehalts können zu Schadenersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber führen.

Lohnabzüge

  • Abzüge vom Gehalt sind nur in bestimmten Fällen und Bedingungen erlaubt, die gesetzlich festgelegt sind.
  • Kumulative Lohnabzüge dürfen nicht mehr als die Hälfte des Nettolohns pro Monat betragen.

Urlaub

  • Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub.
  • Zusätzlicher Urlaub kann für schwierige, gefährliche oder schädliche Bedingungen sowie für besondere Familienereignisse oder Pflegeverantwortlichkeiten gewährt werden.
  • Väter haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub.
  • Mitarbeiter können unbezahlten Urlaub nehmen, um sich beruflich weiterzubilden. Die Dauer des Urlaubs sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.