Mindestlöhne und Mitarbeiterleistungen
Wenn es um die Entlohnung von Mitarbeitern in Rumänien geht, spielen mehrere Schlüsselkriterien eine Rolle. Hier ist eine kurze Übersicht:
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Derzeit beträgt der Mindestlohn in Rumänien
3.000 Lei = 605 Euro
3.000 Lei = 605 Euro
Mindestlohn
- Die Mindestlohnstufen werden durch Tarifverträge festgelegt.
- Die individuelle Bezahlung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt.
- Für öffentliche Verwaltungen und staatlich finanzierte Institutionen wird das Gehaltssystem gesetzlich festgelegt, wobei die Gewerkschaften mit einbezogen werden.
- Die Regierung setzt den Bruttominimgrundlohn pro Land fest, der in der Zahlung garantiert ist. Dies geschieht nach Konsultationen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern.
Gehaltsanpassungen und -bestandteile
- Der Mindestbruttogehalt wird regelmäßig angepasst.
- Die Bezahlung umfasst das Grundgehalt, Zulagen, Erhöhungen und andere Zusätze.
Gehaltszahlung
- Die Gehälter werden mindestens einmal im Monat entweder in bar oder per Banküberweisung bezahlt.
- Zahlung in Naturalien ist möglich, wenn dies im Tarifvertrag oder im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt ist.
- Unbegründete Verzögerungen oder Nichtzahlung des Gehalts können zu Schadenersatzansprüchen gegen den Arbeitgeber führen.
Lohnabzüge
- Abzüge vom Gehalt sind nur in bestimmten Fällen und Bedingungen erlaubt, die gesetzlich festgelegt sind.
- Kumulative Lohnabzüge dürfen nicht mehr als die Hälfte des Nettolohns pro Monat betragen.
Urlaub
- Mitarbeiter haben Anspruch auf mindestens 20 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub.
- Zusätzlicher Urlaub kann für schwierige, gefährliche oder schädliche Bedingungen sowie für besondere Familienereignisse oder Pflegeverantwortlichkeiten gewährt werden.
- Väter haben nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub.
- Mitarbeiter können unbezahlten Urlaub nehmen, um sich beruflich weiterzubilden. Die Dauer des Urlaubs sollte mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.