CAEN-Code 1396: Herstellung anderer technischer und industrieller Textilien

Diese Klasse umfasst:
- Herstellung von engen gewebten Stoffen, einschließlich Stoffe, die aus einem Gewebe bestehen, das nur aus Kettfäden besteht und mit Hilfe eines Klebstoffs zusammengefügt wird
- Herstellung von Etiketten, Abzeichen usw.
- Herstellung von Zierbesatz: Borten, Quasten, Pompons usw.
- Herstellung von mit Kunststoffen imprägnierten, beschichteten, überzogenen oder laminierten Geweben
- Herstellung von metallisierten Garnen oder metallisierten Gimpgarnen, Gummifäden und -schnüren, mit textilen Materialien umhüllt, textilen Garnen oder Bändern, die mit Gummi oder Kunststoffen imprägniert, beschichtet oder umhüllt sind
- Herstellung von Reifenkordgewebe aus Hochfestigkeit-Chemiefasern
- Herstellung anderer behandelter oder beschichteter Gewebe: Buckram und ähnliche steife Textilgewebe, mit Kaugummi oder stärkehaltigen Stoffen beschichtete Gewebe
- Herstellung verschiedener Textilartikel: Textil-Wickler, Glühgas-Mantel und Röhren-Gas
- Herstellung von Mantelfabrikaten, Schlauchleitungen, Antriebs- oder Fördergurten oder -bändern (ob mit Metall oder anderem Material verstärkt oder nicht), Schraubengewebe, Siebgewebe
- Herstellung von Automobil-Verkleidungen
- Herstellung von Künstler-Leinwandplatten und Durchzeichnungsgewebe
Diese Klasse schließt aus:
- Herstellung von Übertragungs- oder Förderbändern aus Textilgewebe, Garn oder Seil, imprägniert, beschichtet, überzogen oder laminiert mit Gummi, wobei Gummi der Hauptbestandteil ist, siehe CAEN 2219
- Herstellung von Platten oder Blechen aus zellulärem Gummi oder Kunststoff, die nur zu Verstärkungszwecken mit Textilien kombiniert sind, siehe CAEN 2219, CAEN 2221
- Herstellung von Gewebe aus gewobenem Metalldraht, siehe CAEN 2593