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Rechtliche Linse

Autoverträge in Rumänien - Kaufen-Verkaufen, Kommodat und Miete

Stefan-Lucian Deleanu

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.

Benutzer Sie werden dringend gebeten, die bereitgestellten Informationen sorgfältig zu lesen., die volle Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen und bei Bedarf auf fachkundige Unterstützung zurückgreifen.

Dieser Leitfaden soll detaillierte und aktuelle Informationen über die wichtigsten Arten von Auto-Verträgen bieten, die in Rumänien im Jahr 2024 verwendet werden: Kaufvertrag, Leihvertrag und Mietvertrag.

Der Hauptzweck dieses Leitfadens besteht darin, natürlichen und juristischen Personen, die solche Verträge abschließen möchten, beizustehen, indem er einen klaren Überblick über die rechtlichen, steuerlichen und praktischen Implikationen bietet.

1.1. Kurze Vorstellung der Autoverträge

In diesem Leitfaden konzentrieren wir uns auf drei Haupttypen von Auto-Verträgen:

  1. Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge: Dies ist der häufigste Typ von Autokaufvertrag, der den endgültigen Transfer des Eigentums an einem Fahrzeug vom Verkäufer zum Käufer gegen eine Geldsumme beinhaltet.
  2. Kostenlose Mietwagenvereinbarung: Dieser Vertragstyp sieht vor, dass der Eigentümer eines Fahrzeugs (der Vermieter) dem anderen Vertragspartner (dem Mieter) das unentgeltliche Nutzungsrecht an dem Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum einräumt, ohne dabei das Eigentum zu übertragen.
  3. Autovermietungsvertrag: Bei diesem Vertrag überträgt der Fahrzeugbesitzer (Vermieter) das Nutzungsrecht des Fahrzeugs an eine andere Person (Mieter) für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Geldsumme (Miete).

In den folgenden Abschnitten dieses Leitfadens werden wir jeden dieser Vertragstypen detailliert besprechen und praktische Informationen und nützliche Tipps für ihre ordnungsgemäße und effiziente Abwicklung geben.

2. Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge

Der Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge ist der häufigste Vertragstyp im Kraftfahrzeugbereich und stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer eines Fahrzeugs dar, durch die das Eigentum an dem Fahrzeug gegen eine Geldsumme übertragen wird.

2.1. Was ist ein Kaufvertrag für Autos?

Ein Kaufvertrag für ein Auto ist ein rechtliches Dokument, das den Transfer des Eigentums an einem Fahrzeug vom Verkäufer zum Käufer bescheinigt. Dieser Vertrag legt die Bedingungen der Transaktion sowie die Rechte und Pflichten beider beteiligten Parteien fest.

Gemäß dem rumänischen Zivilgesetzbuch (Art. 1650) wird der Kaufvertrag als "Vertrag definiert, durch den der Verkäufer dem Käufer das Eigentum an einer Sache gegen Zahlung eines Preises überträgt, den der Käufer zu zahlen verpflichtet ist".

2.2. Die Pflichtbestandteile des Vertrags

Um gültig zu sein, muss ein Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge die folgenden wesentlichen Elemente enthalten:

  1. Vertragsparteien: Verkäufer und Käufer, identifiziert durch ihren vollen Namen, Adresse und persönliche Identifikationsnummer (PIN) oder einzigartige Registrierungsnummer (URN) für juristische Personen.
  2. Obiectul contractului: Das zum Verkauf stehende Fahrzeug, identifiziert durch Marke, Modell, Kennzeichen, Fahrgestellnummer (VIN), Baujahr, Farbe, technischen Zustand und alle anderen relevanten Details.
  3. Der Preis: Der Betrag, den der Käufer dem Verkäufer für das Fahrzeug schuldet. Der Preis muss in rumänischen Lei angegeben sein und kann entweder vollständig zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung oder in Raten gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien bezahlt werden.
  4. Zahlungsart: Zahlungsmethode (Bar, Banküberweisung, Scheck usw.) und Zahlungsfristen, falls zutreffend.
  5. Datum und Ort der Vertragsunterzeichnung: der Zeitpunkt und Ort, an dem die Parteien den Vertrag unterzeichnen, der den Beginn seiner Gültigkeit markiert.
  6. Unterschriften der Parteien: die handschriftlichen Unterschriften des Verkäufers und des Käufers, die ihre Zustimmung zu den Vertragsbedingungen bestätigen.

Neben diesen obligatorischen Elementen können die Parteien je nach den Besonderheiten der Transaktion und ihren Vereinbarungen auch andere spezifische Klauseln in den Vertrag aufnehmen, solange diese nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

2.3. Schritte zum Abschluss eines Autokaufvertrags

Um einen Kaufvertrag für ein Auto korrekt und effizient abzuschließen, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:

2.3.1. Vorbereitung der erforderlichen Dokumente

Bevor Sie den eigentlichen Vertrag aufsetzen, stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente beisammen haben, darunter:

  • Ausweisdokumente des Verkäufers und des Käufers (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel, je nach Fall)
  • Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung
  • Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • Letzte Zahlung des Kfz-Steuers
  • Steuerbescheinigung des Verkäufers, die bestätigt, dass er keine Schulden bei der lokalen Steuerbehörde hat
  • Gültiger Bericht über die regelmäßige technische Inspektion (TÜV)
  • Weitere relevante Dokumente, wie z.B. eine notariell beglaubigte Vollmacht, falls der Verkäufer von einer anderen Person vertreten wird.

2.3.2. Vertragsverhandlungen

Bevor Sie mit der Erstellung des Vertrags beginnen, müssen sich die Parteien über alle Bedingungen der Transaktion einigen, wie z. B.:

  • Fahrzeugpreis und Zahlungsmethode
  • Datum und Ort der Fahrzeugübergabe
  • Technische Fahrzeugzustand und alle bekannten Mängel
  • Garantien des Verkäufers, falls zutreffend
  • Andere spezifische Klauseln, wie das Vorkaufsrecht des Verkäufers im Falle eines späteren Weiterverkaufs des Fahrzeugs

Es ist wichtig, dass diese Aspekte detailliert diskutiert und von beiden Parteien vereinbart werden, um mögliche Missverständnisse oder spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

2.3.3. Vertragsunterzeichnung

Sobald sich die Parteien auf alle Bedingungen geeinigt haben, kann mit der tatsächlichen Erstellung des Vertrags fortgefahren werden. Dieser kann von einer der Parteien oder von einem Fachmann (Anwalt, Notar usw.) erstellt werden.

Der Vertrag muss schriftlich abgefasst sein, in einer klaren und prägnanten Sprache, ohne missbräuchliche oder mehrdeutige Klauseln. Es wird empfohlen, dass beide Parteien den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig lesen und im Falle von Unklarheiten um Klärung bitten.

Sobald der Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde, hat er rechtliche Folgen und bindet sie an die Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen. Es wird empfohlen, dass jede Partei mindestens eine ursprüngliche unterzeichnete Kopie des Vertrags aufbewahrt.

2.4. Pflichten der Parteien

Der Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge schafft gegenseitige Rechte und Pflichten für die Unterzeichner, die genau eingehalten werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf der Transaktion zu gewährleisten.

2.4.1. Pflichten des Verkäufers

Die Hauptpflichten des Verkäufers sind:

  1. Fahrzeugübergabeverpflichtung: Der Verkäufer muss das verkaufte Fahrzeug zusammen mit allen dazugehörigen Zubehörteilen und Dokumenten (Schlüssel, Zulassungsbescheinigung, Fahrzeugschein usw.) am im Vertrag festgelegten Ort und Datum an den Käufer übergeben.
  2. Verpflichtung zur Gewährleistung gegen versteckte Mängel: Der Verkäufer ist für alle verborgenen Mängel des Fahrzeugs verantwortlich, die zum Zeitpunkt des Verkaufs existierten und seine Brauchbarkeit oder seinen Wert beeinträchtigen. Der Verkäufer kann gesetzlich verpflichtet sein, diese Mängel zu beheben oder den Vertrag in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (Art. 1707-1715 Bürgerliches Gesetzbuch) aufzulösen.
  3. Informationspflicht: Der Verkäufer muss den Käufer über den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs, etwaige bekannte Mängel, den Schadens- und Reparaturverlauf usw. informieren. Falsche oder unvollständige Aussagen des Verkäufers über den Zustand des Fahrzeugs können zu vertraglichen Haftungsansprüchen führen.
  4. Die Verpflichtung, das Eigentum zu übertragen: Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an dem Fahrzeug zu übertragen, frei von jeglichen Belastungen oder Rechten Dritter. Dazu gehört es, unter anderem, die notwendigen Schritte einzuleiten, um das Fahrzeug aus den Steuerunterlagen zu löschen und dem Käufer alle erforderlichen Dokumente für die Registrierung des Fahrzeugs auf seinen Namen zu übergeben.

2.4.2. Pflichten des Käufers

Die Hauptpflichten des Käufers sind:

  1. Zahlungsverpflichtung: Der Käufer muss dem Verkäufer den im Vertrag vereinbarten Preis für das Fahrzeug zahlen, in der Höhe, der Art und den Fristen, die im Vertrag festgelegt sind. Die Zahlung kann entweder vollständig zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung erfolgen oder in Raten, wie zwischen den Parteien vereinbart.
  2. Fahrzeugübernahmeverpflichtung: Der Käufer ist verpflichtet, das gekaufte Fahrzeug einschließlich aller Zubehörteile und zugehöriger Dokumente am im Vertrag festgelegten Datum und Ort in Empfang zu nehmen. Die ungerechtfertigte Weigerung des Käufers, das Fahrzeug in Empfang zu nehmen, kann zur Auflösung des Vertrags führen und ihn zur Zahlung von Schadenersatz an den Verkäufer verpflichten.
  3. Fahrzeuganmeldung: Nach der Übernahme des Fahrzeugs ist der Käufer verpflichtet, die notwendigen Schritte zur Übertragung des Eigentums und zur Registrierung des Fahrzeugs auf seinen Namen innerhalb der gesetzlichen Frist (in der Regel 90 Tage ab dem Erwerb des Eigentums) zu unternehmen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zu ordnungswidrigen Sanktionen und sogar zur Aussetzung der Registrierung des Fahrzeugs führen.
  4. Fahrzeugzustandsprüfung: Der Käufer ist verpflichtet, den Zustand des Fahrzeugs vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen und den Verkäufer über etwaige festgestellte Mängel oder Abweichungen zu informieren. Nach der Übernahme des Fahrzeugs kann der Käufer keine offensichtlichen Mängel geltend machen, die er mit angemessener Sorgfalt bei der Übergabe hätte feststellen können.

2.5. Übertragung des Eigentumsrechts

Einer der Hauptwirkungen des Kaufvertrags für Kraftfahrzeuge ist der Transfer des Eigentumsrechts an dem Fahrzeug vom Verkäufer zum Käufer. Dieser Transfer erfolgt normalerweise am Tag der Unterzeichnung des Vertrags und der Übergabe des Fahrzeugs, es sei denn, die Parteien haben im Vertrag anders festgelegt.

Ab diesem Moment wird der Käufer zum rechtmäßigen und tatsächlichen Eigentümer des Fahrzeugs, wobei er alle Rechte und Pflichten dieser Position übernimmt. Er hat das ausschließliche Recht, das Fahrzeug zu nutzen, zu verfügen und daraus Nutzen zu ziehen, wobei er die gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen einhalten muss.

Um gegenüber Dritten wirksam zu sein, muss der Eigentumsübertrag jedoch in die öffentlichen Register eingetragen werden, nämlich im Nationalen Register für Führerscheine und zugelassene Fahrzeuge, das von der Behörde für Führerscheine und Fahrzeugzulassung (DRPCIV) geführt wird. Diese Registrierung erfolgt auf der Grundlage des Antrags des neuen Eigentümers, der von den Eigentumsübertragungsnachweisen (Kaufvertrag, Steuerrechnung usw.) begleitet wird.

2.6. Garantien und Haftung

Der Kaufvertrag für ein Auto kann bestimmte Garantien des Verkäufers in Bezug auf den Zustand und die Eigenschaften des verkauften Fahrzeugs enthalten. Diese Garantien können gesetzlich (von der Gesetzgebung vorgesehen) oder vertraglich (durch Vereinbarung der Parteien) festgelegt sein.

Die wichtigsten rechtlichen Garantien sind:

  • Garantie gegen versteckte Mängel (Art. 1707-1715 Cod Civil): Der Verkäufer haftet für versteckte Mängel des Fahrzeugs, die zum Zeitpunkt des Verkaufs existierten und die die Brauchbarkeit oder den Wert beeinträchtigen. Der Käufer kann je nach Fall die Auflösung des Vertrags oder eine entsprechende Preisminderung verlangen.
  • Konformitätsgarantie (EILMÄßIGE VERORDNUNG Nr. 140/2021): Bei Verkauf neuer Fahrzeuge haftet der Verkäufer für Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestehen oder innerhalb von zwei Jahren nach der Übergabe auftreten, es sei denn, der Käufer kannte den Mangel oder hätte ihn kennen müssen.

Neben diesen können die Parteien im Vertrag auch andere vertragliche Garantien vorsehen, wie z. B. eine Garantie für den guten Zustand für einen bestimmten Zeitraum, eine Garantie für bestimmte Teile oder Systeme des Fahrzeugs usw. Diese Garantien müssen im Vertrag klar und eindeutig formuliert werden, wobei die Bedingungen und Fristen, unter denen sie gelten, angegeben werden müssen.

Im Falle der Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen oder der Verletzung von Gewährleistungen können die Parteien vertragliche Haftung gegeneinander geltend machen. So kann die geschädigte Partei Schadenersatz zur Deckung des erlittenen Schadens, die Auflösung des Vertrags oder andere gesetzliche oder vertraglich vorgesehene Abhilfemaßnahmen verlangen.

Um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und ihre Rechte zu schützen, wird empfohlen, dass die Parteien beim Abschluss des Vertrags vorsichtig sind, das Fahrzeug und die zugehörigen Dokumente sorgfältig prüfen, die Vertragsklauseln in gutem Glauben aushandeln und sie während der gesamten Vertragslaufzeit genau einhalten.

2.7. Steuerliche und rechtliche Aspekte

Der Verkauf und Kauf eines Fahrzeugs beinhaltet auch eine Reihe von steuerlichen und rechtlichen Aspekten, die von den Parteien berücksichtigt werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Die wichtigsten Aspekte, die Sie beachten sollten, sind:

  • Steuerzahlung für den Transfer des Eigentumsrechts (Art. 111 Steuerkodex): Beim Verkauf eines Fahrzeugs zwischen Privatpersonen ist der Käufer verpflichtet, eine Steuer in Höhe von 2 % des Marktwerts des Fahrzeugs zu entrichten, die bei der lokalen Steuerbehörde zu entrichten ist, in deren Zuständigkeitsbereich der Käufer seinen Wohnsitz hat. Diese Steuer muss innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung entrichtet werden.
  • Steuerliche Registrierung der Transaktion: Der Verkauf eines Fahrzeugs muss in den Steuerunterlagen der Parteien entsprechend aufgezeichnet werden. Juristische Personen müssen für den Verkauf des Fahrzeugs eine Steuerrechnung ausstellen und diese in ihren Büchern registrieren. Natürliche Personen, die Einkünfte aus dem Verkauf von Fahrzeugen erzielen, müssen diese Einkünfte der zuständigen Steuerbehörde gemäß den geltenden Gesetzen melden.
  • Fahrzeugab- und -anmeldungNach Abschluss des Vertrags ist der Verkäufer verpflichtet, das Fahrzeug aus den Steuerunterlagen zu streichen, während der Käufer verpflichtet ist, das Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen auf seinen Namen zuzulassen. Diese Vorgänge basieren auf den gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten (Vertrag, Steuerbescheinigung, Fahrzeugidentitätskarte usw.) und beinhalten die Zahlung spezifischer Gebühren.
  • Pflichtversicherung Kfz: Mit der Registrierung des Fahrzeugs auf seinen Namen muss der Käufer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die durch Verkehrsunfälle an Dritten entstehen. Das Fehlen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldstrafe geahndet.

Um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, können die Parteien professionelle Dienstleistungen (Anwälte, Notare, Buchhalter usw.) in Anspruch nehmen, die ihnen bei der Abwicklung und Durchführung des Kraftfahrzeugkaufvertrags fachkundige Unterstützung und Beratung bieten.

2.8. Vertragsvorlagen und Schritt-für-Schritt-Erklärungen

Um unseren Lesern bei diesem Leitfaden zu helfen, stellen wir einige Musterverträge für den Autokauf und -verkauf zur Verfügung, einschließlich detaillierter Erklärungen für jede Klausel. Diese Vorlagen können an die Bedürfnisse und Vorlieben beider Parteien angepasst und personalisiert werden, während gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen und bewährten Verfahren eingehalten werden.

Wir bieten auch Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Ausfüllen und Unterzeichnen dieser Verträge an, damit sie für jeden Interessenten leicht zu befolgen und umzusetzen sind.

Die Vertragsmuster und zugehörigen Erklärungen sind im Anhang dieses Leitfadens verfügbar und können im editierbaren Format kostenlos heruntergeladen werden.

3. Autovermietungsvertrag

Der Mietkaufvertrag für Kraftfahrzeuge ist eine Art Vertrag, bei dem der Eigentümer eines Fahrzeugs (der Vermieter) dem anderen (dem Mieter) das Recht einräumt, das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum kostenlos zu nutzen, ohne dabei das Eigentum zu übertragen.

3.1. Definition des Pachtvertrags für Kraftfahrzeuge

Gemäß Artikel 2146 des Zivilgesetzbuchs ist "die Miete ein kostenloser Vertrag, durch den eine Partei, der Vermieter, ein bewegliches oder unbewegliches Gut der anderen Partei, dem Mieter, überlässt, um es zu nutzen, mit der Verpflichtung, es nach einer bestimmten Zeit zurückzugeben."

Im speziellen Fall eines Autoleasing-Vertrags ist das Objekt des Vertrags ein Kraftfahrzeug, und die Vertragsparteien sind:

  • Der Kommodant - Fahrzeughalter, der das Recht auf unentgeltliche Nutzung gewährt;
  • Der Mieter - Die Person, die das Recht auf kostenlose Nutzung des Fahrzeugs erhält, mit der Verpflichtung, es am Ende der Vertragslaufzeit zurückzugeben.

Durch den Abschluss eines Auto-Leasing-Vertrags verliert der Eigentümer nicht das Eigentum an dem Fahrzeug, sondern überträgt dem Mieter lediglich das Recht, es für einen bestimmten Zweck und Zeitraum kostenlos zu nutzen.

3.2. Vertragsparteien - der Verleiher und der Mieter

Die Vertragsparteien in einem Autoleasingvertrag können sein:

  • natürliche Personen (z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte)
  • juristische Personen (GmbHs, Vereine, Stiftungen usw.);
  • Eine natürliche Person und eine juristische Person.

Unabhängig von ihrer Art müssen die Parteien uneingeschränkte rechtliche Handlungsfähigkeit besitzen, um einen gültigen Vertrag abzuschließen. Dies bedeutet, dass sie mindestens 18 Jahre alt sein müssen, nicht unter Kuratel stehen dürfen und ihre Zustimmung frei und ohne Zwang geben müssen.

Im Vertrag werden die Parteien durch ihren Namen, Vornamen, Wohnsitz, persönliche Identifikationsnummer (für natürliche Personen) bzw. Firmenname, Sitz, einheitliche Registrierungsnummer und Handelsregisternummer (für juristische Personen) identifiziert.

Wenn eine der Parteien bei der Unterzeichnung des Vertrags vertreten wird (z. B. durch einen Bevollmächtigten oder einen gesetzlichen Vertreter), muss dies ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden, wobei die Qualität und der Nachweis der Vertretungsbefugnis des Vertreters angegeben werden müssen.

3.3. Die wesentlichen Elemente eines Autoleasingvertrags

Um gültig abgeschlossen zu sein, muss ein Leihvertrag für Kraftfahrzeuge die folgenden wesentlichen Elemente enthalten:

  1. Obiectul contractului - Fahrzeug, das Gegenstand der Leihe ist, identifiziert durch Marke, Modell, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Herstellungsjahr und andere relevante Merkmale.
  2. Durata contractului - STRING IN ORIGINAL LANGUAGE: "Die Dauer des kostenlosen Nutzungsrechts am Fahrzeug, das entweder festgelegt (z. B. 1 Jahr, 6 Monate usw.) oder unbefristet (bis zu einem bestimmten Datum oder bis zur Kündigung durch eine der Parteien) sein kann."
  3. Verwendungszweck - Hier ist die idiomatische Übersetzung ins Deutsche: "Der Nutzer kann das Fahrzeug für den Zweck verwenden, für den es bestimmt ist, z. B. für persönliche oder berufliche Aktivitäten. Der Nutzer darf das Fahrzeug nur für den im Vertrag angegebenen Zweck verwenden, sonst haftet er vertraglich."
  4. Verpflichtungen der Parteien - Die spezifischen Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters, die sich aus der Art des Vertrags und den Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben.
  5. Rückerstattungsbedingungen - Hier sind die Bedingungen, unter denen der Entleiher das Fahrzeug am Ende der Leihe zurückgeben muss (z. B. im gleichen Zustand, in dem er es erhalten hat, mit normaler Abnutzung, an einem bestimmten Ort usw.).

Neben diesen wesentlichen Elementen können die Parteien auch spezifische Klauseln in den Vertrag aufnehmen, wie z. B.: die Art und Weise der Übergabe und Übernahme des Fahrzeugs, die Aufteilung der Wartungs- und Reparaturkosten, die Haftung für mögliche Schäden oder Verluste, die Möglichkeit der einseitigen Kündigung des Vertrags usw.

Es ist ratsam, dass alle diese Aspekte vor der Vertragsunterzeichnung von den Parteien verhandelt und vereinbart werden und eindeutig und unmissverständlich im Vertragstext festgelegt sind.

3.4. Vertragslaufzeit

Die Dauer des Leihvertrags für ein Auto ist der Zeitraum, für den der Leihgeber dem Leihnehmer das unentgeltliche Nutzungsrecht am Fahrzeug einräumt.

Diese Dauer kann sein:

  • Bestimmt - Wenn die Parteien eine feste Frist festlegen, für die der Mietvertrag gültig ist (z. B. 1 Jahr, 6 Monate oder bis zu einem bestimmten Kalenderdatum), endet der Vertrag automatisch bei Ablauf dieser Frist und der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zurückzugeben.
  • Unbestimmt - Wenn die Parteien keinen ausdrücklichen Termin für die Beendigung des Vertrags festlegen, bleibt dieser in Kraft, bis er von der vermietenden Partei einseitig gekündigt wird oder bis der Mieter auf ihn verzichtet. In diesem Fall kann der Vermieter die Rückgabe des Fahrzeugs jederzeit verlangen, und der Mieter ist verpflichtet, es innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Benachrichtigung zurückzugeben.

Die Dauer des Vertrags muss ausdrücklich in seinem Wortlaut erwähnt werden. Bei Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung gilt, dass die Parteien einen Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen haben.

Während der Laufzeit des Vertrags kann seine Dauer durch Vereinbarung der Parteien verlängert werden, indem ein entsprechender Zusatzvertrag abgeschlossen wird. Der Vertrag kann auch vor Ablauf der festgelegten Frist von der vermietenden Partei einseitig gekündigt werden, in den Fällen und unter den Bedingungen, die gesetzlich vorgesehen sind (Art. 2156 Zivilgesetzbuch) - beispielsweise, wenn der Vermieter selbst einen dringenden und unerwarteten Bedarf an dem Fahrzeug hat oder wenn der Mieter das Fahrzeug unter Verletzung der vertraglichen Bedingungen verwendet.

3.5. Rechte und Pflichten der Parteien

Der Mietvertrag für Kraftfahrzeuge führt zu spezifischen Rechten und Pflichten für jede Partei, die während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werden müssen.

3.5.1. Rechte und Pflichten des Vermieters

Die Hauptrechte des Begünstigten sind:

  • Das Recht, die Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs (Zweck, Dauer, geografischer Bereich usw.) festzulegen;
  • Das Recht, zu überprüfen, wie der Mieter das Fahrzeug nutzt und instand hält;
  • Das Recht, den Vertrag in den gesetzlich vorgesehenen Fällen einseitig zu widerrufen;
  • Das Recht, das Fahrzeug am Ende der Leihdauer in dem vereinbarten Zustand zurückzugeben.

Die Hauptpflichten des Mieters sind:

  • Die Verpflichtung, das gemietete Fahrzeug in einwandfreiem Betriebszustand zusammen mit allen erforderlichen Zubehörteilen und Dokumenten (Zulassungsbescheinigung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Serviceheft usw.) zu übergeben;
  • Die Verpflichtung, dem Mieter die friedliche Nutzung des Fahrzeugs während der gesamten Vertragslaufzeit zu gewährleisten, ohne seine Rechte aus dem Vertrag zu beeinträchtigen oder zu behindern.
  • Die Verpflichtung, das Fahrzeug nicht zu veräußern oder während der Dauer der Überlassung an Dritte zu verpfänden;
  • Die Verpflichtung, die notwendigen Ausgaben für die Nutzung des Fahrzeugs zu tragen, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vorgesehen (Art. 2151 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Die Verpflichtung, den durch versteckte Mängel des Fahrzeugs verursachten Schaden zu ersetzen, den der Vermieter kannte, als der Vertrag abgeschlossen wurde (Artikel 2152 des Zivilgesetzbuchs).

3.5.2. Rechte und Pflichten des Mieters

Die Hauptrechte des Mieters sind:

  • Kostenlose Nutzung des Fahrzeugs für die Dauer und unter den Bedingungen, die im Vertrag festgelegt sind.
  • Das Recht auf ungestörte Nutzung des Fahrzeugs während der gesamten Vertragslaufzeit;
  • Das Recht auf Entschädigung für Schäden, die durch versteckte Mängel des Fahrzeugs verursacht wurden, wenn der Vermieter diese Mängel zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kannte.

Die Hauptpflichten des Mieters sind:

  • Die Verpflichtung, das Fahrzeug mit Vorsicht und Sorgfalt zu benutzen, entsprechend dem im Vertrag festgelegten Zweck (Art. 2148 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Die Verpflichtung, nicht zuzulassen, dass ein Dritter das Fahrzeug ohne die vorherige Zustimmung des Eigentümers verwendet (Art. 2148 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Die Verpflichtung, die laufenden Unterhaltskosten des Fahrzeugs (Tanken, Waschen, technische Inspektionen usw.) zu tragen, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart;
  • Die Verpflichtung, die Risiken von Beschädigung oder Verlust des Fahrzeugs aufgrund höherer Gewalt zu tragen, wenn das Fahrzeug unter Verletzung der vertraglichen Bedingungen verwendet wurde (Art. 2149 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch);
  • Die Verpflichtung, das Fahrzeug dem Vermieter zum im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt oder, falls kein Zeitpunkt festgelegt ist, auf Verlangen des Vermieters zurückzugeben (Art. 2155 Bürgerliches Gesetzbuch);
  • Die Verpflichtung, den Vermieter für Schäden zu entschädigen, die durch die unsachgemäße Verwendung des Fahrzeugs oder durch die Verletzung vertraglicher Pflichten verursacht wurden.

Diese Rechte und Pflichten können durch spezifische Klauseln, die von den Parteien ausgehandelt und in den Vertrag aufgenommen werden, ergänzt oder detailliert werden. Es ist wichtig, dass beide Parteien die Auswirkungen dieser Bestimmungen vollständig verstehen und sie während der gesamten Vertragslaufzeit in gutem Glauben einhalten.

3.6. Rückgabe der Ware

Die Rückgabe des Fahrzeugs durch den Entleiher ist eine der Hauptverpflichtungen, die sich aus dem Auto-Leasing-Vertrag ergeben. Dies bedeutet, dass der Entleiher das Fahrzeug am Ende der Leasingperiode an den Eigentümer zurückgeben muss, gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen.

Gemäß Artikel 2155 des Zivilgesetzbuchs ist der Mieter verpflichtet, das Eigentum bei Ablauf der vereinbarten Frist oder, falls keine Frist vereinbart wurde, nach gebührender Nutzung gemäß der Vereinbarung zurückzugeben. Dies bedeutet:

  • Wenn der Vertrag eine ausdrückliche Rückgabefrist vorsieht (z. B. 1 Jahr, 6 Monate usw.), muss der Mieter das Fahrzeug bei Ablauf dieser Frist zurückgeben, ohne dass eine Aufforderung oder vorherige Benachrichtigung durch den Vermieter erforderlich ist.
  • Wenn der Vertrag keine ausdrückliche Rückgabefrist (Vertrag auf unbestimmte Zeit) enthält, muss der Mieter das Fahrzeug nach Gebrauch gemäß dem vereinbarten Zweck und der Dauer zurückgeben, wenn der Vermieter dies verlangt. In diesem Fall kann der Vermieter jederzeit die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen, und der Mieter ist verpflichtet, es innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Benachrichtigung zurückzugeben.

Die Rückgabe des Fahrzeugs muss in demselben Zustand erfolgen, in dem es vom Vermieter zu Beginn der Mietzeit übergeben wurde, wobei die normale Abnutzung aufgrund der Verwendung entsprechend seinem Zweck berücksichtigt wird. Der Mieter ist für alle Schäden verantwortlich, die über die normale Abnutzung hinausgehen und auf Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs ist es ratsam, dass die Parteien eine Übergabeprotokoll erstellen, in dem der Zustand des Fahrzeugs und eventuelle Anmerkungen oder Vorbehalte festgehalten werden. Dieses Dokument kann als Beweis in eventuellen späteren Rechtsstreitigkeiten dienen.

Wenn der Entleiher das Fahrzeug nicht zum festgelegten Zeitpunkt oder auf Verlangen des Eigentümers zurückgibt, kann letzterer vor Gericht gehen, um den Entleiher zur Rückgabe des Eigentums sowie zur Zahlung von Entschädigungen für Schäden zu zwingen, die durch die Verzögerung bei der Erfüllung der Rückgabepflicht entstanden sind.

3.7. Vertragsbeendigung

Der Mietvertrag für ein Auto kann auf folgende Arten enden:

  1. Bis zum Ablauf der Frist - Wenn der Vertrag für eine feste Laufzeit geschlossen wurde, endet er automatisch mit Ablauf der festgelegten Frist, ohne dass eine vorherige Benachrichtigung erforderlich ist.
  2. Durch einseitige Kündigung - STRING IN ORIGINAL LANGUAGE: "Der Kommanditär kann den Vertrag vor Ablauf der Frist einseitig kündigen, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (Art. 2156 Zivilgesetzbuch): In diesen Fällen muss der Kommanditär den Kommanditisten über die Kündigung informieren, und letzterer ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben."
    • wenn der Verleiher selbst einen dringenden und unvorhergesehenen Bedarf an einem Fahrzeug hat;
    • wenn der Darlehensnehmer verstirbt;
    • wenn der Entleiher die im Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen nicht einhält.
  3. Durch einseitige Kündigung - Bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden, kann der Mieter jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, vorausgesetzt, er benachrichtigt den Vermieter entsprechend. Die Rückgabe des Fahrzeugs muss innerhalb der von den Parteien festgelegten Frist oder, falls keine Frist vereinbart wurde, innerhalb von maximal 3 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung erfolgen.
  4. Kündigung - Im Falle, dass eine der Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, kann die andere Partei die Kündigung des Vertrags und die Rückgabe des Fahrzeugs sowie Schadenersatz verlangen, falls zutreffend.
  5. Durch unvorhergesehene Unmöglichkeit der Benutzung - Der Vertrag endet automatisch, wenn das Fahrzeug verloren geht, gestohlen wird oder wenn seine Nutzung aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird (Art. 2158 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). In diesen Fällen muss der Entleiher den Eigentümer sofort informieren und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz des Fahrzeugs ergreifen.

Unabhängig von der Art der Vertragskündigung ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung, und den Vermieter für eventuelle Schäden zu entschädigen, die durch die unangemessene Nutzung des Gegenstands verursacht wurden.

3.8. Spezifische rechtliche und steuerliche Aspekte

Der Mietvertrag für Kraftfahrzeuge weist einige steuerliche und rechtliche Besonderheiten auf, die von den Parteien berücksichtigt werden müssen, um mögliche Sanktionen oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Aus steuerlicher Sicht sind die wichtigsten Aspekte:

  • Die Miete ist ein kostenloser Vertrag, der keine Zahlung einer Miete oder Entschädigung zwischen den Parteien vorsieht. Daher sind die Einnahmen, die der Vermieter aus der Überlassung des Fahrzeugs erzielt, nicht steuerpflichtig;
  • Wenn der Kommanditär eine juristische Person ist, kann die Überlassung eines Fahrzeugs an eine natürliche Person (z. B. einen Mitarbeiter oder einen Auftragnehmer) als Sachleistung betrachtet werden und gemäß dem Steuerkodex (Art. 76 Abs. 3 Lit. b) besteuert werden.
  • Der Kommodatar kann die Steuer nicht von den Instandhaltungs- und Reparaturkosten des in Kommodat überlassenen Fahrzeugs abziehen, da diese als nicht absetzbare Ausgaben gelten.
  • Wenn Fahrzeuge in anderen Staaten registriert sind und in Rumänien auf der Grundlage von Leihverträgen verwendet werden, ist der Leihnehmer verpflichtet, die Straßenmaut zu zahlen und die erforderlichen Dokumente (grüne Karte, gültige Kfz-Haftpflichtversicherung usw.) vorzulegen.

Aus rechtlicher Sicht sind die wichtigsten Aspekte:

  • Der Pachtvertrag für ein Auto unterliegt keiner besonderen Form, er kann also schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Um mögliche Beweisprobleme zu vermeiden, ist es jedoch ratsam, dass die Parteien einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem alle wesentlichen Klauseln angegeben sind.
  • Wenn das Fahrzeug, das Gegenstand der Leihe ist, im gemeinsamen Eigentum des Leihgebers mit anderen Personen (z. B. Familienmitgliedern) steht, ist für einen gültigen Vertrag die Zustimmung aller Miteigentümer erforderlich.
  • Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person als den Kommodatar registriert ist (z. B. im Falle von Leasingfahrzeugen), ist die Zustimmung des im Fahrzeugschein eingetragenen Eigentümers für die Untervermietung des Fahrzeugs erforderlich.
  • Der Komodatar muss im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse sein, zu der das überlassene Fahrzeug gehört, und er muss die Verkehrsregeln und Nutzungsbedingungen einhalten, die in dem Vertrag festgelegt sind. Andernfalls kann er für zivilrechtliche oder strafrechtliche Verstöße haftbar gemacht werden.
  • Im Falle von Verkehrsunfällen mit dem überlassenen Fahrzeug haftet der Entleiher persönlich gegenüber den geschädigten Dritten im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Schäden, die den Entschädigungsrahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung überschreiten, sowie für Schäden am Fahrzeug kann der Entleiher zum Schadensersatz gegenüber dem Eigentümer verpflichtet sein, wenn der Unfall auf seine Schuld zurückzuführen ist.

Um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden, sollten die Parteien sich vor Vertragsabschluss gründlich informieren und bei Unklarheiten über ihre Rechte und Pflichten fachkundige Hilfe (z.B. von Anwälten oder Steuerberatern) einholen.

3.9. Vertragsmuster und Anweisungen zum Ausfüllen

Um unseren Lesern zu helfen, stellen wir einige Musterverträge für die unentgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Verfügung, die heruntergeladen und an die Bedürfnisse und Vorlieben jedes Einzelnen angepasst werden können. Diese Muster enthalten die wesentlichen Klauseln eines Vertrags über die unentgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen sowie einige optionale Klauseln, die von den Parteien eingefügt werden können, um bestimmte spezifische Aspekte zu erläutern.

Wir bieten auch detaillierte Anweisungen zum Ausfüllen dieser Formulare an, mit Erklärungen für jeden Abschnitt. Wir werden angeben, welche Informationen von den Parteien ausgefüllt werden müssen (z. B. Identifikationsdaten, Vertragsgegenstand, Dauer der unentgeltlichen Überlassung usw.), sowie wie bestimmte Klauseln formuliert werden sollten, um so klar und eindeutig wie möglich zu sein.

Diese Vorlagen und Anweisungen werden im Anhang des Leitfadens verfügbar sein und können von allen interessierten Personen kostenlos abgerufen werden. Wir möchten jedoch daran erinnern, dass sie nur als Richtlinien dienen und von den Parteien entsprechend ihrer spezifischen Situation und Vereinbarungen angepasst werden müssen, wobei die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen.

4. Mietvertrag für Kraftfahrzeuge

Der Mietvertrag, auch bekannt als Pachtvertrag, ist eine Vereinbarung, bei der eine Partei (der Vermieter) sich verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) die Nutzung eines Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Geldsumme (Miete) zu gewähren.

4.1. Was ist ein Mietwagenvertrag?

Gemäß Artikel 1777 des Zivilgesetzbuchs lautet der Mietvertrag: "Ein Mietvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich eine Partei, der Vermieter, verpflichtet, der anderen Partei, dem Mieter, für einen bestimmten Zeitraum gegen eine Zahlung, die als Miete bezeichnet wird, die Nutzung eines Vermögenswerts zu gewähren."

Im speziellen Fall eines Mietvertrags für Kraftfahrzeuge ist das gemietete Gut ein Kraftfahrzeug und die vertragschließenden Parteien sind:

  • Der Lokator - Natürliche oder juristische Person, die das Fahrzeug vermietet und verpflichtet ist, dem Mieter während der Vertragslaufzeit die Nutzung zu gewähren.
  • Der Mieter - Natürliche oder juristische Person, die das Fahrzeug mietet und verpflichtet ist, die Miete zu zahlen und das Fahrzeug am Ende der Mietzeit zurückzugeben.

Durch den Abschluss eines Mietvertrags überträgt der Vermieter dem Mieter nicht das Eigentum an dem Fahrzeug, sondern nur das Recht, es gegen Zahlung der Miete zu nutzen. Am Ende der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, unter Berücksichtigung des normalen Verschleißes.

4.2. Vertragsparteien - Vermieter und Mieter

Die Vertragsparteien in einem Mietvertrag können sein:

  • Natürliche Personen (z. B. Einzelbesitzer von Fahrzeugen)
  • juristische Personen (GmbHs, Autovermietungsfirmen usw.)
  • Eine natürliche Person und eine juristische Person.

Die Fähigkeit der Parteien, einen gültigen Vertrag abzuschließen, ist die gleiche wie bei einem Autoleasing-Vertrag (siehe Abschnitt 3.2 oben).

Im Vertrag werden die Parteien durch ihre spezifischen Elemente (Name, Adresse, Identifikationsdaten usw.) identifiziert. Wenn sie durch andere Personen vertreten werden, werden die Daten der Vertreter und die Belege für ihre Befugnis angegeben.

4.3. Die Pflichtbestandteile des Mietvertrags für Kraftfahrzeuge

Um gültig abgeschlossen zu sein, muss ein Mietvertrag die folgenden wesentlichen Elemente enthalten:

  1. Obiectul contractului - Fahrzeug, das Gegenstand der Anmietung ist, identifiziert durch seine spezifischen Merkmale (Marke, Modell, Kennzeichen usw.).
  2. Durata contractului - Die Laufzeit des Mietvertrags, die entweder befristet (z. B. 1 Monat, 1 Jahr usw.) oder unbefristet (bis zu einem bestimmten Datum oder bis zur einseitigen Kündigung durch eine der Parteien) sein kann.
  3. Mietpreis - Die Geldsumme, die der Mieter dem Vermieter für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen muss, wird als feste Gebühr (z. B. X Lei/Monat) oder als variable Gebühr (z. B. abhängig von der Anzahl der gefahrenen Kilometer) festgelegt.
  4. Zahlungsweise für die Miete - Die Zahlungsbedingungen für die Miete (z. B. im Voraus, monatlich, per Banküberweisung usw.)
  5. Verpflichtungen der Parteien - Die spezifischen Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters, die sich aus der Art des Vertrags und den Vereinbarungen zwischen den Parteien ergeben.
  6. Vertragliche Haftung - Klauseln über die Haftung der Parteien für die Nichterfüllung oder die unzureichende Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen sowie für eventuelle Schäden, die vom Mieter des gemieteten Fahrzeugs verursacht wurden.

Neben diesen obligatorischen Elementen können die Parteien auch spezifische Klauseln in den Vertrag aufnehmen, wie z. B.: die Art und Weise der Übergabe und Übernahme des Fahrzeugs, die Nutzungsbedingungen, die vom Vermieter auferlegt werden, die Möglichkeit der Verlängerung oder der einseitigen Kündigung des Vertrags, Strafklauseln, zusätzliche Versicherungen usw.

Es wird empfohlen, dass alle diese Aspekte detailliert zwischen den Parteien verhandelt und eindeutig und uneingeschränkt im Vertragstext festgelegt werden.

4.4. Vertragslaufzeit

Die Laufzeit des Mietvertrags ist der Zeitraum, für den der Vermieter dem Mieter gegen Zahlung der Miete das Nutzungsrecht am Fahrzeug einräumt.

Diese Dauer kann sein:

  • Bestimmt - Wenn die Parteien eine feste Frist festlegen, für die der Vertrag in Kraft bleibt (z. B. 1 Monat, 1 Jahr oder bis zu einem bestimmten Kalenderdatum). Bei Ablauf dieser Frist endet der Vertrag automatisch, es sei denn, die Parteien einigen sich auf eine Verlängerung.
  • Unbestimmt - Wenn die Parteien keinen ausdrücklichen Termin für die Beendigung des Vertrags festlegen, bleibt dieser in Kraft, bis er von einer der Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig gekündigt wird.

Die Dauer des Vertrags muss unbedingt in seinem Text erwähnt werden; andernfalls gilt, dass die Parteien einen Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen haben.

Bei Verträgen mit fester Laufzeit können die Parteien die anfängliche Dauer durch Abschluss eines Zusatzvertrags verlängern. Wenn der Mieter jedoch nach Ablauf der Frist weiterhin das Eigentum ohne Widerspruch des Vermieters innehat, gilt die Miete als stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert (Art. 1810 Bürgerliches Gesetzbuch).

Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit kann jede Partei den Vertrag einseitig kündigen, wobei eine im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden muss oder, falls keine solche festgelegt ist, eine angemessene Kündigungsfrist gemäß den üblichen Gepflogenheiten (Art. 1809 Bürgerliches Gesetzbuch).

4.5 Preis und Zahlungsbedingungen

Der Preis oder die Miete ist der Geldbetrag, den der Mieter sich verpflichtet, dem Vermieter für die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer zu zahlen.

Die Miete muss im Vertrag ausdrücklich festgelegt werden, entweder als fester Betrag oder zumindest als bestimmbarer Betrag. Sie kann als fester Betrag (z. B. X Lei/Monat) oder als variabler Betrag (z. B. abhängig von der Anzahl der zurückgelegten Kilometer, der tatsächlichen Nutzungsdauer des Fahrzeugs usw.) festgelegt werden.

Wenn die Parteien die Höhe der Miete oder die Kriterien für ihre Festlegung nicht festgelegt haben, gilt die gesetzlich vorgesehene Miete oder eine Miete, die auf dem Wert des Vermögenswerts und der Dauer des Mietverhältnisses basiert, als vereinbart (Art. 1798 Bürgerliches Gesetzbuch).

Die Zahlungsweise für die Miete muss ebenfalls im Vertrag festgelegt werden. Dies kann Folgendes umfassen:

  • Vorauszahlung der Miete für die gesamte Vertragslaufzeit;
  • monatliche oder vierteljährliche Mietzahlungen;
  • Zahlung am Ende der Mietperiode, nach der Rückgabe des Fahrzeugs.

Die Zahlung kann in bar, per Banküberweisung oder auf andere gesetzlich zulässige und von den Parteien vereinbarte Weise erfolgen.

Falls der Mieter die Miete nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt, hat der Vermieter das Recht, die Kündigung des Vertrags zu verlangen, sowie die Rückgabe des Fahrzeugs und die Zahlung von Schadenersatz für entstandene Schäden.

4.6. Rechte und Pflichten der Parteien

Der Mietvertrag für ein Auto schafft spezifische Rechte und Pflichten für jede Partei, die während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werden müssen.

4.6.1. Rechte und Pflichten des Mieters

Die Hauptrechte des Locators sind:

  • Das Recht, die Miete zu kassieren, zu den in dem Vertrag festgelegten Terminen und Bedingungen;
  • Das Recht, den Vertrag zu kündigen und das Fahrzeug zurückzufordern, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder andere vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt;
  • Das Recht, zu überprüfen, wie der Mieter das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit nutzt und instand hält;
  • Das Recht, das Fahrzeug am Ende der Mietzeit in dem vereinbarten Zustand zurückzugeben.

Die Hauptpflichten des Vermieters sind:

  • Die Verpflichtung, das Fahrzeug in einem angemessenen Betriebszustand an den Mieter zu übergeben, einschließlich aller erforderlichen Zubehörteile und Dokumente (Art. 1786 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Die Verpflichtung, dem Mieter während der gesamten Vertragslaufzeit die ruhige Nutzung des Fahrzeugs zu gewährleisten (Art. 1786 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch);
  • Die Verpflichtung, die notwendigen Reparaturen durchzuführen, um das Fahrzeug während der gesamten Mietdauer in einem guten Zustand zu halten, mit Ausnahme von Mietreparaturen (Art. 1788 Zivilgesetzbuch).
  • Die Verpflichtung, gegen versteckte Mängel des Fahrzeugs zu garantieren, die seine Benutzung verhindern oder einschränken (Art. 1790 Zivilgesetzbuch).
  • Die Verpflichtung, dem Mieter die Kaution (falls im Vertrag vorgesehen) nach Rückgabe des Fahrzeugs und der Erfüllung aller Verpflichtungen durch ihn zurückzuerstatten.

4.6.2. Rechte und Pflichten des Mieters

Die wichtigsten Rechte des Mieters sind:

  • Das Recht, das gemietete Fahrzeug während der Vertragslaufzeit unter den von den Parteien festgelegten Bedingungen zu nutzen;
  • Das Recht auf ungestörte Nutzung des Fahrzeugs während der gesamten Vertragslaufzeit;
  • Entschädigungsrecht für durch versteckte Mängel des Fahrzeugs entstandene Schäden, sofern diese zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden und dem Vermieter bekannt oder bekannt sein mussten;
  • Das Recht, den Vertrag zu kündigen und die Kaution zurückzufordern, falls der Vermieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Die Hauptpflichten des Mieters sind:

  • Die Verpflichtung, das Fahrzeug als ein verantwortungsvoller Eigentümer zu benutzen, entsprechend dem im Vertrag festgelegten Zweck (Art. 1799 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch).
  • Die Verpflichtung, die notwendigen Reparaturen an der Immobilie vorzunehmen, um das Fahrzeug in gutem Zustand zu halten (Art. 1788 Zivilgesetzbuch);
  • Die Verpflichtung, die Miete zu den in dem Vertrag vorgesehenen Zeitpunkten und Bedingungen zu zahlen;
  • Die Verpflichtung, das Fahrzeug am Ende der Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben, in dem es erhalten wurde, abzüglich normaler Abnutzung (Art. 1799 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch);
  • Die Verpflichtung, den Vermieter für Schäden am Fahrzeug zu entschädigen, die durch unsachgemäßer Gebrauch oder durch Verletzung vertraglicher Pflichten entstanden sind.

Diese Rechte und Pflichten können durch spezifische Klauseln, die von den Parteien ausgehandelt und in den Vertrag aufgenommen werden, ergänzt oder detailliert werden.

4.7. Garantien und Versicherungen

Um sich vor dem Risiko des Mietausfalls oder der Beschädigung des Fahrzeugs zu schützen, kann der Vermieter vom Mieter verlangen, eine Sicherheit zu hinterlegen, die in Form einer Geldsumme oder eines Wertdepots (z. B. einer Bankgarantie) bestehen kann.

Die Kaution wird normalerweise auf den Betrag einer oder mehrerer Mietzahlungen festgelegt und am Ende der Mietzeit an den Mieter zurückerstattet, sofern dieser alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat.

Falls der Mieter die Miete nicht zahlt oder dem Fahrzeug Schäden zufügt, hat der Vermieter das Recht, die Kaution einzubehalten, um den Schaden zu decken, und der verbleibende Betrag wird an den Mieter zurückerstattet.

Neben der Kaution kann der Vermieter vom Mieter auch verlangen, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie z.B.:

  • Pflichtversicherung für Kraftfahrzeug-Haftpflicht (Kaskoversicherung), die Schäden abdeckt, die durch Verkehrsunfälle an Dritten verursacht werden;
  • Kaskoversicherung, die Schäden am gemieteten Fahrzeug abdeckt (Kollision, Diebstahl, Vandalismus usw.);
  • Zusätzliche Versicherungen, wie zum Beispiel Versicherung für den Fahrer und mitgefahrene Passagiere, Gepäckversicherung usw.

Diese Versicherungen können entweder vom Vermieter oder vom Mieter abgeschlossen werden, abhängig von der Vereinbarung zwischen den Parteien. In jedem Fall werden die Kosten für die Versicherungen normalerweise vom Mieter getragen, entweder durch ihre Einbeziehung in die Mietpreise oder durch die Zahlung separater Prämien.

4.8. Vertragsbeendigung

Der Mietvertrag kann auf folgende Arten beendet werden:

  1. Bis zum Ablauf der Frist - Bei Verträgen mit fester Laufzeit endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der vereinbarten Frist.
  2. Kündigung - Falls eine der Parteien ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die andere Partei durch eine schriftliche Mitteilung die Kündigung des Vertrags verlangen. Die Kündigung wird wirksam ab dem in der Mitteilung angegebenen Datum oder, falls kein solches angegeben ist, ab dem Datum des Eingangs der Mitteilung bei der anderen Partei;
  3. Durch einseitige Kündigung - Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit kann jede Partei den Vertrag durch Einhaltung einer Kündigungsfrist einseitig kündigen. Die Kündigungsfrist kann im Vertrag festgelegt oder, falls nicht vorhanden, muss sie angemessen und gemäß den üblichen Gepflogenheiten sein.
  4. Nach Vereinbarung - Die Parteien können jederzeit durch eine schriftliche Vereinbarung, die die Beendigungsbedingungen (Rückgabe des Fahrzeugs, Zahlung ausstehender Mieten, Regulierung der Kaution usw.) festlegt, den Vertrag beenden.
  5. Durch das Scheitern des Guten - Der Vertrag endet automatisch, wenn das gemietete Fahrzeug vollständig durch höhere Gewalt verloren geht. Wenn der Verlust durch die Schuld einer der Parteien verursacht wurde, ist diese Partei verpflichtet, den anderen für den entstandenen Schaden zu entschädigen.

Unabhängig von der Art der Vertragskündigung ist der Mieter verpflichtet, das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, und der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution zurückzuerstatten, wenn der Mieter all seine Verpflichtungen erfüllt hat.

4.9. Steuerliche und rechtliche Aspekte

Der Mietvertrag für Autos hat einige steuerliche und rechtliche Besonderheiten, die von den Parteien berücksichtigt werden müssen:

  • Der Mieter ist verpflichtet, die Einkommensteuer auf die aus der Vermietung des Fahrzeugs erzielten Einnahmen gemäß den Bestimmungen des Steuerkodex zu erklären und zu zahlen.
  • Der Mieter hat das Recht, die Mietkosten und andere damit verbundene Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs (Kraftstoff, Versicherungen usw.) abzuziehen, wenn es für geschäftliche oder berufliche Zwecke verwendet wird.
  • Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen und in Rumänien gemietet sind, muss der Mieter über die erforderlichen Dokumente für die rechtmäßige Nutzung öffentlicher Straßen verfügen (Grüne Karte, gültige Kfz-Haftpflichtversicherung usw.) und die entsprechenden Straßengebühren entrichten.
  • Wenn der Mieter gegen die Verkehrsregeln verstößt und Geldstrafen oder Schadensersatzzahlungen an Dritte erhält, ist er direkt dafür verantwortlich, diese zu bezahlen, und der Vermieter ist von jeglicher Haftung befreit (es sei denn, der Schaden wurde durch versteckte Mängel des Fahrzeugs verursacht, die dem Vermieter bekannt waren).

Um rechtliche und steuerliche Probleme zu vermeiden, müssen die Parteien den Vertrag klar und vollständig abfassen und dabei den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Es wird außerdem empfohlen, sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und bei Unklarheiten fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.

4.10. Vertragsvorlagen und wichtige Klauseln

Wie bei den anderen in diesem Leitfaden vorgestellten Vertragstypen werden wir unseren Lesern Musterverträge für die Autovermietung zur Verfügung stellen, die je nach Bedarf angepasst und personalisiert werden können.

Diese Vorlagen enthalten die wesentlichen Klauseln eines Mietvertrags für Kraftfahrzeuge sowie einige optionale Klauseln, die von den Parteien eingefügt werden können, um bestimmte spezifische Aspekte zu erläutern, wie z. B.:

  • Klauseln zum technischen Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe und Rückgabe;
  • Nutzungsbeschränkungen für Fahrzeuge (z. B. Verbot der Ausfuhr aus dem Land, Transport bestimmter Warenarten usw.);
  • Verantwortungsklauseln für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung;
  • Vertragsverlängerung oder -verlängerung;
  • Kündigungsbestimmungen und Rückgabebedingungen für das Fahrzeug;
  • Klauseln zur Streitbeilegung und anwendbares Vertragsrecht.

Für jede Klausel werden wir detaillierte Erklärungen zu den rechtlichen und praktischen Auswirkungen geben, damit die Parteien die Konsequenzen der Übernahme dieser Vertragsbestimmungen vollständig verstehen.

Die Vertragsmuster und zugehörigen Erläuterungen werden im Anhangteil des Leitfadens verfügbar sein und können von allen interessierten Personen kostenlos heruntergeladen werden.

5. Vergleich der Autoversicherungsarten

Nach einer detaillierten Analyse jedes einzelnen Autovertragstyps (Kauf- und Verkaufs-, Kommodati- und Mietverträge) finden wir es nützlich, unseren Lesern einen synthetischen Vergleich dieser Vertragstypen anzubieten, wobei wir die Hauptähnlichkeiten und -unterschiede zwischen ihnen hervorheben.

5.1. Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Kauf-, Leih- und Mietverträgen

Hier sind einige Vergleichspunkte zwischen den drei Arten von Autoverträgen:

  1. Übertragung des Eigentumsrechts:
    • Im Falle eines Kaufvertrags geht das Eigentum am Fahrzeug vom Verkäufer auf den Käufer über.
    • Im Falle eines Leihvertrags bleibt der Eigentümer des Fahrzeugs der Leihgeber, während der Leihnehmer nur ein vorübergehendes Nutzungsrecht erwirbt.
    • Im Falle eines Mietvertrags bleibt das Eigentum am Fahrzeug beim Vermieter, während der Mieter im Gegenzug für die Zahlung einer Miete ein Nutzungsrecht erwirbt.
  2. Kostenlos oder kostenpflichtig:
    • Der Kaufvertrag ist ein entgeltlicher Vertrag, der die Zahlung eines Preises durch den Käufer vorsieht.
    • Der Mietvertrag ist ein Vertrag mit Titelübertragung, bei dem der Mieter das Fahrzeug nutzt, ohne dem Vermieter eine Gegenleistung schuldig zu sein.
    • Der Mietvertrag ist ein entgeltlicher Vertrag, bei dem der Mieter dem Vermieter eine Miete für die Nutzung des Fahrzeugs zahlt.
  3. Durata contractului:
    • Der Kaufvertrag ist in der Regel ein Vertrag, der sofort erfüllt wird, wobei der Eigentumsübergang zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs und der Zahlung des Kaufpreises erfolgt.
    • Der Leihvertrag kann auf eine bestimmte oder unbestimmte Dauer abgeschlossen werden, je nach dem Willen der Parteien;
    • Der Mietvertrag ist in der Regel ein Vertrag mit kontinuierlicher Leistung, für eine bestimmte oder unbestimmte Dauer.
  4. Verpflichtungen der Parteien:
    • Im Kaufvertrag sind die Hauptverpflichtungen die Übergabe des Fahrzeugs (für den Verkäufer) und die Zahlung des Preises (für den Käufer).
    • Im Darlehensvertrag ist der Darlehensgeber verpflichtet, die kostenlose Nutzung des Fahrzeugs zu gewährleisten, während der Darlehensnehmer verpflichtet ist, es in gutem Zustand zu erhalten und zurückzugeben.
    • Im Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet, die Benutzung des Fahrzeugs gegen Zahlung der Miete zu gewähren, während der Mieter verpflichtet ist, die Miete zu zahlen und das Fahrzeug am Ende der Mietzeit zurückzugeben.
  5. Vertragsrisiken:
    • Im Kaufvertrag geht das Risiko des zufälligen Untergangs des Fahrzeugs mit dem Eigentumsübergang vom Verkäufer auf den Käufer über;
    • Im Mietvertrag bleibt das Risiko des zufälligen Untergangs des Fahrzeugs beim Vermieter, als Eigentümer des Vermögens.
    • Im Mietvertrag bleibt das Risiko des zufälligen Verlusts des Fahrzeugs beim Vermieter, als Eigentümer des Vermögens, es sei denn, der Verlust wurde durch die Schuld des Mieters verursacht.

Natürlich sind diese Unterschiede und Ähnlichkeiten nicht erschöpfend; sie können je nach Art des jeweiligen Vertrags nuanciert und ergänzt werden. Wichtig ist, dass die Parteien die rechtlichen und praktischen Auswirkungen jedes Vertragstyps verstehen und die am besten zu ihren Bedürfnissen und Interessen passende Variante wählen.

5.2. Vorteile und Nachteile jedes Vertragstyps

Jeder Autokaufvertrag hat seine Vor- und Nachteile, die die Parteien sorgfältig abwägen sollten, bevor sie eine Entscheidung treffen.

  1. Kaufvertrag:
    • Vorteile für den Verkäufer: Erhalt eines Fahrzeugpreises, Übertragung aller Verpflichtungen und Risiken auf den Käufer;
    • Vorteile für den Käufer: Erwerb des vollen Eigentums an dem Fahrzeug, die Möglichkeit, es frei zu nutzen und darüber zu verfügen;
    • Nachteile für den Verkäufer: Haftung für versteckte Mängel des Fahrzeugs, Gewährleistungspflicht;
    • Nachteile für den Käufer: die Notwendigkeit, den vollen Preis zu zahlen, alle Wartungs- und Reparaturkosten zu tragen.
  2. Leihvertrag:
    • Vorteile für den Fahrzeugbesitzer: Die Möglichkeit, einem nahestehenden Menschen zu helfen oder ein vorübergehend nicht genutztes Fahrzeug zu nutzen, ohne den Eigentumsanspruch darauf zu verlieren.
    • Vorteile für den Mieter: Die kostenlose Nutzung eines Fahrzeugs ohne die Anschaffungskosten zu tragen.
    • Nachteile für den Mieter: Keine Vergütung für die Nutzung des Fahrzeugs, Risiko von Beschädigung oder Verlust;
    • Nachteile für den Mieter: vorübergehende und unzureichende Nutzung des Fahrzeugs, das jederzeit vom Vermieter zurückgefordert werden kann.
  3. Mietvertrag:
    • Vorteile für den Vermieter: Stabile Einnahmen aus der Vermietung des Fahrzeugs, Beibehaltung des Eigentumsrechts;
    • Vorteile für den Mieter: Die Nutzung eines Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum ohne eine hohe Anfangsinvestition.
    • Nachteile für den Eigentümer: Die Verpflichtung, den kontinuierlichen und ruhigen Gebrauch des Fahrzeugs zu gewährleisten, sowie die Übernahme der Risiken von Abschreibung und Verschleiß.
    • Nachteile für den Mieter: die Notwendigkeit, regelmäßig Miete zu zahlen, die begrenzte Nutzung des Fahrzeugs gemäß den Bedingungen des Vermieters.

Die Wahl des richtigen Autokontraktes hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie z.B. den Bedürfnissen und Vorlieben der Parteien, dem verfügbaren Budget, der gewünschten Nutzungsdauer des Fahrzeugs, den Risiken und Kosten, die jede Partei bereit ist zu übernehmen, usw.

Deshalb ist es wichtig, dass die Parteien alle diese Aspekte sorgfältig prüfen und sich ausführlich über die Rechte und Pflichten informieren, die sich aus den verschiedenen Vertragstypen ergeben, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

6. Allgemeine Rechts- und Steuerfragen

Unabhängig von der Art des gewählten Autovertrags (Kauf- und Verkaufs-, Leih- oder Mietvertrag) gibt es eine Reihe gemeinsamer juristischer und steuerlicher Aspekte, die von den Parteien berücksichtigt werden müssen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ihre Interessen zu schützen.

6.1. Rechtliche Verpflichtungen für jeden Vertragstyp

Jeder Autokaufvertrag beinhaltet spezifische rechtliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel:

  • Im Falle eines Kaufvertrags: die Pflicht, den Eigentumsübertrag bei den zuständigen Behörden (Kraftfahrzeugzulassungsstelle) zu registrieren, sowie die Zahlung der entsprechenden Steuern und Abgaben (Gebühr, Kraftfahrzeugsteuer usw.);
  • Im Falle eines Leihvertrags: Die Pflicht, die zuständigen Behörden über die Identität des Entleihers und die Gültigkeitsdauer des Vertrags zu informieren, die Pflicht, für Verkehrsunfälle verantwortlich zu sein, die vom Entleiher verursacht werden;
  • Im Mietvertrag: Die Pflicht, Einkommen aus Mieteinkünften zu erklären und Steuern darauf zu zahlen, sowie die Pflicht, das gemietete Fahrzeug zu versichern und für eventuelle Schäden haften zu müssen.

Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Verpflichtungen kann zu ordnungswidrigkeits- oder sogar strafrechtlichen Sanktionen für die Vertragsparteien führen sowie negative Auswirkungen auf die Gültigkeit und die Auswirkungen des geschlossenen Vertrags haben.

6.2. Allgemeine Steuerfolgen

Jeder Autokaufvertrag hat auch einige allgemeine steuerliche Auswirkungen, die von den Parteien bekannt und eingehalten werden müssen.

Im Falle eines Kaufvertrags ist der Verkäufer verpflichtet, die Einkommensteuer auf dem aus dem Verkauf des Fahrzeugs erzielten Einkommen zu erklären und zu zahlen, wenn dieses Einkommen einen bestimmten gesetzlich festgelegten Schwellenwert überschreitet. Der Käufer schuldet wiederum die Kfz-Steuer für das erworbene Fahrzeug, abhängig von dessen Typ und Eigenschaften.

Im Falle eines Kommodatsvertrags schuldet der Kommodant in der Regel keine Steuern für die unentgeltliche Überlassung des Fahrzeugs an den Kommodatär. Wenn der Kommodant jedoch eine juristische Person und der Kommodatär eine natürliche Person ist (z. B. ein Mitarbeiter oder ein Auftragnehmer), kann die unentgeltliche Nutzung des Fahrzeugs als Sachleistung betrachtet und gemäß der Steuerrichtlinien besteuert werden.

Im Falle eines Mietvertrags ist der Vermieter verpflichtet, die Einkommensteuer auf die aus der Vermietung des Fahrzeugs erzielten Einnahmen zu erklären und zu zahlen, die je nach Situation als Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder als Einkünfte aus der Überlassung von Sachen qualifiziert werden können. Der Mieter, wenn er eine juristische Person ist, kann die Miet- und anderen mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten innerhalb der gesetzlichen Grenzen und Bedingungen abziehen.

6.3. Besondere Situationen und Lösungen

Neben den oben genannten allgemeinen Aspekten können auch spezielle Situationen auftreten, die eine besondere Aufmerksamkeit der Vertragsparteien erfordern und manchmal spezifische rechtliche und steuerliche Lösungen erfordern.

Beispielsweise können bei Autokaufverträgen, bei denen der Käufer eine ausländische Privatperson ist, Probleme mit der Zahlung und der Mehrwertsteuererklärung, der Zulassung des Fahrzeugs im Zielland, dem Erwerb der erforderlichen Dokumente für den internationalen Verkehr usw. auftreten.

Bei Leih- oder Mietwagenverträgen, bei denen das Fahrzeug in einem anderen Land als dem registriert ist, in dem es gefahren wird, können Probleme mit der Versicherung des Fahrzeugs, der Zahlung von Straßengebühren, der Haftung für mögliche Verkehrsdelikte usw. auftreten.

Um solche Probleme zu vermeiden und angemessene Lösungen zu finden, wird empfohlen, dass die Parteien sich rechtzeitig über die geltenden gesetzlichen Anforderungen informieren und gegebenenfalls die Dienste von Fachleuten (Anwälten, Buchhaltern, Steuerberatern usw.) in Anspruch nehmen, die ihnen fachkundige Unterstützung und Beratung bieten können.

6.4. Regulierungs- und Gesetzesänderungen 2024

Wegen des dynamischen Charakters der Gesetzgebung ist es möglich, dass bis 2024 (dem Referenzjahr dieses Leitfadens) einige Änderungen oder Ergänzungen der rechtlichen und steuerlichen Vorschriften für Mietverträge eintreten.

Deshalb ist es wichtig, dass die Vertragsparteien sich regelmäßig über mögliche gesetzliche Neuigkeiten informieren und ihre Verträge und Praktiken entsprechend anpassen.

Unter den möglichen gesetzlichen Änderungen, die zukünftig Auswirkungen auf Auto-Verträge haben könnten, erwähnen wir:

  • Änderung der Steuerregelung für Einkünfte aus dem Verkauf, der Vermietung oder der Nutzung von Fahrzeugen
  • Einführung neuer Registrierungs-, Deklarierungs- oder Berichtspflichten für Kraftfahrzeugverträge;
  • Änderung der Bedingungen für die Registrierung und das Fahren von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen;
  • Einführung neuer Verbraucherschutzvorschriften für Autoverkäufe und -mietverträge;
  • Änderung der zivilrechtlichen Haftung und der obligatorischen Kfz-Versicherung.

Natürlich sind dies nur einige Annahmen, und tatsächliche gesetzliche Änderungen hängen vom Willen des Gesetzgebers und vom sozioökonomischen und politischen Kontext zum jeweiligen Zeitpunkt ab.

In jedem Fall müssen die Vertragsparteien, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und ihre Interessen zu schützen, über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen auf dem Laufenden sein und ihr vertragliches Verhalten entsprechend anpassen.

7. Praktische Tipps und Empfehlungen

Neben den theoretischen Informationen und Vertragsvorlagen, die in diesem Leitfaden bereitgestellt werden, möchten wir unseren Lesern auch einige praktische Tipps und nützliche Empfehlungen für den erfolgreichen Abschluss und die Durchführung von Kfz-Verträgen geben.

7.1. Wie man den richtigen Vertragstyp für Ihre Bedürfnisse auswählt

Die Wahl des richtigen Autovertragstyps (Kauf- und Verkaufs-, Leih- oder Mietvertrag) hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die für jede individuelle Situation spezifisch sind, wie z.B.:

  • Die persönlichen und beruflichen Bedürfnisse und Vorlieben der Parteien;
  • Verfügbares Budget und Kosten für jeden Vertragstyp;
  • Fahrzeugnutzungsdauer und Nutzungsfrequenz;
  • Die Risiken und Verantwortlichkeiten, die jede Partei bereit ist, zu übernehmen;
  • Steuerliche und rechtliche Vor- und Nachteile jedes Vertragstyps.

Um die beste Entscheidung zu treffen, ist es wichtig, dass die Parteien all diese Aspekte sorgfältig analysieren und abwägen, wobei sie ihre spezifischen Prioritäten und Interessen berücksichtigen.

Beispielsweise kann, wenn das Ziel der gelegentliche und kurzfristige Gebrauch eines Fahrzeugs ist, ohne große Kosten und Risiken zu übernehmen, ein Leih- oder Mietvertrag eine geeignetere Option sein als ein Kaufvertrag.

Wenn Sie hingegen das volle und endgültige Eigentum an dem Fahrzeug erwerben möchten, einschließlich aller damit verbundenen Kosten und Verantwortlichkeiten, ist ein Kaufvertrag die optimale Option.

In jedem Fall empfehlen wir den Parteien, sich gründlich über die Auswirkungen jedes Vertragstyps zu informieren und bei Bedarf die Unterstützung von Fachleuten einzuholen, die sie bei der Entscheidung für die beste Option leiten.

7.2. Notwendige Prüfungen vor der Unterzeichnung eines Vertrags

Unabhängig von der gewählten Art des Autovertrags gibt es eine Reihe von Prüfungen, die die Parteien vor der Unterzeichnung des Vertrags durchführen müssen, um sicherzustellen, dass er ihren Willen und Interessen genau widerspiegelt und dass alle rechtlichen Bedingungen erfüllt sind.

Unter diesen Prüfungen erwähnen wir:

  • Überprüfung der Identität und der Geschäftsfähigkeit der Vertragsparteien;
  • Überprüfung der Eigentumsurkunden und des Fahrzeuggeschichtshintergrunds (Fahrzeugidentitätskarte, Zulassungsbescheinigung, Schadens- und Reparaturhistorie usw.);
  • STRING IN ORIGINAL LANGUAGE: Verifizierung des technischen und ästhetischen Zustands des Fahrzeugs durch eine visuelle Inspektion und gegebenenfalls durch eine fachkundige Begutachtung;
  • Prüfung der Vertragsklauseln auf Konformität mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Vereinbarungen der Vertragspartner;
  • Prüfung der Existenz und Gültigkeit von Versicherungen und anderen Dokumenten, die für die rechtmäßige Zirkulation des Fahrzeugs erforderlich sind;
  • Überprüfung der Einhaltung der Registrierungs- und Meldepflichten für Verträge, falls zutreffend.

Wenn bei diesen Überprüfungen Unregelmäßigkeiten oder Inkonsistenzen festgestellt werden, sollten die Parteien um Klärung bitten und, falls erforderlich, die Unterzeichnung des Vertrags bis zur Behebung der Probleme verschieben oder ablehnen.

7.3. Verwaltung der Beziehung zwischen den Vertragsparteien

Ein Autokaufvertrag, wie jeder andere Vertrag auch, beinhaltet eine rechtliche Beziehung zwischen den Unterzeichnern, die während der gesamten Vertragslaufzeit mit gutem Glauben, gegenseitigem Respekt und einem Geist der Zusammenarbeit verwaltet werden muss.

Um eine gesunde vertragliche Beziehung aufrechtzuerhalten und mögliche Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden, empfehlen wir den Parteien:

  • Offen und transparent über alle Aspekte der Vertragserfüllung kommunizieren;
  • Die Verpflichtungen, die sie durch den Vertrag übernommen haben, müssen gewissenhaft und rechtzeitig erfüllt werden.
  • Die andere Partei unverzüglich über alle Änderungen oder Ereignisse zu informieren, die die Durchführung des Vertrags beeinflussen könnten.
  • Flexibilität und Kompromissbereitschaft in unerwarteten Situationen oder vorübergehenden Schwierigkeiten zeigen;
  • Vor sich um gütliche Methoden zur Lösung möglicher Streitigkeiten (Verhandlung, Mediation usw.) bemühen, bevor sie vor Gericht oder andere streitige Verfahren greifen.

Eine gute Vertragsbeziehungsverwaltung beinhaltet im Wesentlichen die Einhaltung der allgemeinen Prinzipien des Vertragsrechts, wie z. B. die Verbindlichkeit des Vertrags, den Grundsatz von Treu und Glauben, die Achtung der legitimen Rechte und Interessen der anderen Partei, die Zusammenarbeit zur Erreichung des Vertragszwecks usw.

7.4. Vermeidung von Problemen und Rechtsstreitigkeiten

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen können im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Auto-Vertrags gelegentlich Probleme oder Streitigkeiten auftreten.

Um solche Probleme zu vermeiden oder zu minimieren, empfehlen wir den Vertragspartnern:

  • Informieren Sie sich gründlich über ihre rechtlichen und vertraglichen Rechte und Pflichten;
  • Lassen Sie den Vertrag von einem Fachmann klar, vollständig und eindeutig formulieren;
  • Alle relevanten Dokumente und Unterlagen zum Vertrag aufbewahren (Originale, Korrespondenz, Quittungen, Rechnungen usw.);
  • Bitte vermeiden Sie unklare oder spekulative mündliche Transaktionen oder Vereinbarungen;
  • Die andere Partei unverzüglich über alle während der Vertragsdurchführung festgestellten Probleme oder Unregelmäßigkeiten zu benachrichtigen;
  • Einen proaktiven und konstruktiven Ansatz bei der friedlichen Beilegung eventueller Streitigkeiten verfolgen.

Falls Probleme oder Streitigkeiten nicht vermieden oder gütlich beigelegt werden können, stehen den Parteien rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, wie Mediation, Schiedsverfahren oder Klage vor Gericht.

Trotz der Kosten und Risiken, die mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind, empfehlen wir den Parteien, diese Rechtsbehelfe nur als letztes Mittel zu nutzen und bei der Beilegung von Streitigkeiten, wann immer möglich, eine gütliche Einigung zu bevorzugen.

In jedem Fall sollten die Parteien, um ihre Rechte und Interessen bestmöglich zu schützen, während der gesamten Vertragslaufzeit vorsichtig, sorgfältig und in gutem Glauben handeln und bei Bedarf die Hilfe qualifizierter Fachleute (Anwälte, Mediatoren, Experten usw.) in Anspruch nehmen.

Durch die Beachtung dieser praktischen Ratschläge und Empfehlungen können die Vertragsparteien ihre Chancen erhöhen, einen Autokaufvertrag erfolgreich abzuschließen und durchzuführen, wobei sie sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und ihre legitimen Interessen wahren.

8. Zusätzliche Ressourcen und Vertragsvorlagen

Um unsere Leser zu unterstützen, bieten wir neben den Informationen und Analysen in diesem Leitfaden auch eine Reihe zusätzlicher Ressourcen an, die beim Vorbereiten, Abschließen und Durchführen von Auto-Verträgen hilfreich sein können.

Im Anhang dieses Leitfadens finden Sie Links zu bearbeitbaren Musterverträgen für den Kraftfahrzeugkauf (Kauf- und Verkaufs-, Leih- und Mietverträge), die je nach den spezifischen Anforderungen Ihres Falles heruntergeladen, angepasst und verwendet werden können.

Diese Vorlagen dienen nur als Richtlinie und können von den Parteien angepasst werden, wobei sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Ratschläge und Empfehlungen in diesem Leitfaden beachten müssen.

8.2. Relevante Institutionen und Behörden

Für weitere Informationen oder zur Erfüllung bestimmter rechtlicher Formalitäten im Zusammenhang mit Autoverträgen können sich die Parteien an die folgenden Institutionen und Behörden wenden:

  • Direcția Regim Permise de Conducere și Înmatriculare a Vehiculelor (DRPCIV) - für Fragen zur Anmeldung, Abmeldung oder Änderung von Fahrzeugdaten;
  • Die Finanzverwaltung - für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Besteuerung und der Erklärung der Einkünfte aus dem Verkauf, der Vermietung oder der Nutzung von Fahrzeugen;
  • Verkehrspolizei - für Fragen im Zusammenhang mit dem Verkehr auf öffentlichen Straßen, Verkehrsverstößen, Unfällen usw.;
  • Handelsregister - für Fragen im Zusammenhang mit der Registrierung und dem Betrieb von Handelsunternehmen, die Aktivitäten im Bereich Autoverkauf, Autovermietung oder Leasing durchführen;
  • Die nationale Behörde für Verbraucherschutz (ANPC) - für Fragen zu den Rechten und Pflichten der Verbraucher in Autokauf- oder Mietverträgen;
  • Gerichte - für die Beilegung von Streitigkeiten und Konflikten, die aus Autoverträgen resultieren.

Die Kontaktdaten und weitere nützliche Informationen zu diesen Institutionen finden Sie auf deren offiziellen Websites oder in deren regionalen Büros.

8.3. Zusätzliche Artikel und Leitfäden

Um bestimmte Aspekte von Auto-Verträgen zu vertiefen oder um sich über Neuigkeiten und Trends in diesem Bereich zu informieren, können Leser auch andere Artikel und Leitfäden online oder in Fachpublikationen konsultieren.

Hier sind einige Vorschläge für zusätzliche Ressourcen:

  • Zivilgesetzbuch und spezifische Gesetze (Regierungsverordnung Nr. 51/1997 über Leasinggeschäfte und Leasinggesellschaften, Dringende Regierungsverordnung Nr. 195/2002 über den Straßenverkehr, Durchführungsbestimmungen zum Steuerkodex usw.);
  • Leitfäden und Informationsmaterialien, die von Behörden oder Berufsorganisationen erstellt wurden (ANAF-Leitfäden, DRPCIV-Leitfäden, Veröffentlichungen der Nationalen Union der Notare Rumäniens usw.);
  • Veröffentlichte Artikel und Analysen in juristischen und wirtschaftlichen Zeitschriften (Revista de Drept Comercial, Curierul Fiscal, Capital usw.);
  • Spezialisierte Websites und Foren im Automobilsektor (Facebook-Gruppen, Automobilforen, Fachblogs usw.).

Natürlich ist diese Liste nicht erschöpfend, und die Wahl zusätzlicher Ressourcen hängt von den Bedürfnissen und Vorlieben jedes einzelnen Lesers ab.

Unabhängig von den gewählten Informationsquellen empfehlen wir den Lesern, die Richtigkeit und Aktualität der Informationen immer zu überprüfen und sie mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Ratschlägen von Fachleuten abzugleichen.

9. Schlussfolgerungen

Am Ende dieses umfassenden Leitfadens zu Auto-Verträgen in Rumänien hoffen wir, dass die bereitgestellten Informationen und Analysen für unsere Leser hilfreich und relevant waren und ihnen einen klareren Einblick in die rechtlichen, steuerlichen und praktischen Aspekte dieser Vertragsarten gegeben haben.

Wir begannen mit einer Einführung in die allgemeinen Informationen und den rechtlichen Rahmen für Autoverträge, gefolgt von einer detaillierten Analyse jedes Vertragstyps (Kauf, Kommodat, Miete). Wir gaben praktische Ratschläge und Empfehlungen für den erfolgreichen Abschluss und die Durchführung dieser Verträge und stellten Muster und zusätzliche Ressourcen für eine eingehendere Untersuchung des Themas zur Verfügung.

Die wichtigsten Ideen und Schlussfolgerungen, die sich aus diesem Leitfaden ergeben, sind:

  • Die Auto-Verträge (Kauf- und Verkaufs-, Kommodat-, Mietverträge) unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und einigen speziellen Rechtsvorschriften und sind an bestimmte Formalitäten und Bedingungen gebunden.
  • Die Wahl des richtigen Autovertragstyps hängt von den Bedürfnissen, Vorlieben und Möglichkeiten der Parteien sowie den rechtlichen und steuerlichen Vorteilen und Nachteilen jeder Option ab.
  • Um gültig und wirksam zu sein, müssen Autoverträge die materiellen und formellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen und den genauen Willen und die Interessen der Parteien widerspiegeln.
  • Die Vertragsparteien müssen ihre übernommenen Verpflichtungen in gutem Glauben erfüllen und die Rechte und legitimen Interessen der anderen Partei respektieren, im Geiste der Zusammenarbeit und des gemeinsamen Ziels.
  • Um Probleme und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten die Parteien besondere Aufmerksamkeit der Ausarbeitung und Überprüfung der Vertragsklauseln widmen, Belege aufbewahren und eine gütliche Einigung bei möglichen Streitigkeiten bevorzugen.
  • Die Verwendung von Vertragsvorlagen und zusätzlichen Ressourcen kann für die Parteien von großem Nutzen sein, solange sie an die konkrete Situation angepasst und den geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechend angepasst werden.

Abschließend möchten wir betonen, dass dieser Leitfaden einen allgemeinen und orientierenden Charakter hat und dass wir für spezifische oder komplexe Fälle die Konsultation von qualifizierten Fachleuten (Anwälten, Notaren, Steuerberatern usw.) empfehlen, die personalisierte Beratung und angemessene Lösungen anbieten können.

Wir hoffen, dass die Informationen und Empfehlungen in diesem Leitfaden zu einem besseren Verständnis und zur besseren Nutzung von Auto-Verträgen in Rumänien beitragen und dass sie den Abschluss und die Durchführung fairer, legaler und für alle Beteiligten profitabler Verträge erleichtern werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an diesem Leitfaden! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Vertragsprojekten.